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Falls Ihr Fahrzeug durch andere beschädigt wurde und diese Schuld an diesem Ereignis sind, liegt ein Haftpflichtschaden vor. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, den entstandenen Schaden zu begleichen. Sie haben als Geschädigter das Recht auf Feststellung der Schadenhöhe (Unfallgutachten, Kfz-Gutachten) durch einen qualifizierten Kraftfahrzeug-Sachverständigen (Kfz-Gutachter).

Ein Kfz-Gutachten dient zunächst der Beweissicherung und dokumentiert die Fahrzeugdaten und den Fahrzeugzustand. Im Kfz-Gutachten ermittle ich u.a. den Wiederbeschaffungswert (Fahrzeugwert vor dem Unfall) und den Restwert (Fahrzeugwert nach dem Unfall). Ich schätze die Reparaturzeit realistisch ein, damit Sie die Ausfallentschädigung oder den Leihwagen geltend machen können.

Ein Unfallgutachten entkräftet die Einwände des Schädigers hinsichtlich der geringen Schadenhöhe bzw. Vor- und Altschäden. Beim Verkauf eines Unfallfahrzeuges ist die Tatsache des Unfalles offenbarungspflichtig; durch das Unfallgutachten können Sie dem Interessenten den Unfall genau belegen.